Wird eine Kündigung missbräuchlich ausgesprochen und erhält der Gekündigte eine Entschädigung ausbezahlt, ist diese Entschädigung steuerfrei.
Die Entschädigung hat den Charakter einer Genugtuungszahlung und zählt damit zu den steuerfreien Einkünften. (Quelle: BGE 2C_546/2021 vom 31.10.2022)