Versendet ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden im Stundenlohn im Voraus Einsatzpläne, so ist der Lohn für diese Einsätze geschuldet. Unabhängig davon, ob der Mitarbeitende die Arbeit tatsächlich geleistet hat oder frühzeitig wegen zu wenig Arbeit nach Hause geschickt wurde. Mit Einsatzplänen sichert ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmenden eine Anzahl Arbeitsstunden zu.
01.01.2021