Mieteinnahmen für ein Haus oder eine Ferienwohnung sind steuerbar. Bei der Untermiete, die keinen Ertrag für den Vermieter darstellen darf, handelt es sich um eine Kostenüberwälzung. Der Vermieter zahlt weniger Miete und muss deshalb die Einnahmen nicht als Einkommen versteuern. Anders wäre es, wenn die Einnahmen aus der Untervermietung höher sind als die Miete im Hauptmietverhältnis.
22.08.2022