Bei Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sportes, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung oder ähnlichen Leistungen, setzt das Tätigkeitsortsprinzip voraus, dass die Leistungen unmittelbar gegenüber vor Ort physisch anwesenden Personen erbracht werden. Bei «Onlineveranstaltungen» (z.B. Unterricht) richtet sich der Leistungsort somit neu nach dem Empfängerortsprinzip und nicht mehr nach dem Ort, an dem die unterrichtende Person tätig ist.
24.10.2024