In vielen Familien kümmert sich ein Kind stärker um pflegebedürftige Eltern, das andere weniger. Sterben nun die Eltern, erben beide gleichviel. Der Einsatz des tätigen Kindes wird beim Erben nicht berücksichtigt.
Um solchen Problemen und daraus resultierenden Konflikten vorzubeugen, können folgende Massnahmen ergriffen werden:
- Der Pflegevertrag: Die Eltern setzen einen Pflegevertrag auf und listen detailliert auf, welche Leistungen erbracht werden und wie hoch die Entschädigung dafür ist.
- Testament: im Testament kann festgehalten werden, dass das betreuende Kind mehr vom Nachlassvermögen erhält als seine Geschwister. Es können auch Kinder auf Pflichtteile gesetzt werden, die keinen Beitrag zur Betreuung der Eltern geleistet haben.